Der Yoga-Fachverband hat eine Gruppenversicherung abgeschlossen. Alle Mitglieder erhalten die Möglichkeit Schäden aus beruflicher Haftpflicht für 35 Euro pro Jahr abzusichern. Der Beitritt ist in Verbindung mit einer Mitgliedschaft jederzeit möglich. Am Ende dieser Seite findet Ihr einige Fragen der Mitglieder und unsere Antworten zum Abschluss und zu den Inhalten der Versicherung.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als freiberufliche Yogalehrende(r) mit der Erteilung von Unterricht in privaten Räumen, öffentlichen Einrichtungen und/oder gemieteten Räumen, z.B. in physiotherapeutischen Praxen und Unterricht im Freien.
Beitritt zum Gruppenvertrag
Diana Lion
Yogafachverband im Kneipp-Bund e.V.
Lampennesterstraße 36
66292 Riegelsberg
01622504141
www.yogafachverband.de
info@yogafachverband.de
Diese Beitrittserklärung ist erforderlich, um in die Gruppenversicherung aufgenommen zu werden. Ab Eingang dieser Erklärung beim Verband beginnt der Versicherungsschutz.
Wer hat es noch nicht erlebt? Nach dem Unterricht oder eine ganze Weile später fallen unerwartet Schäden an Personen, Mietsachen oder Teilen der Einrichtung auf. Viele Fragen stehen plötzlich im Raum:
Hier sind Beispiele der Leistungen für Euch zusammengestellt:
ERGO Versicherung
Stephanie Ochs
Alte Münsterstraße 20
48268 Greven
Tel.: 0 25 71 / 9 21 77 77
Fax: 0 25 71 / 9 21 77 78
Mobil: 01 71 / 1 21 03 10
www.stephanie-ochs-dkv.ergo.de
Fragen und Antworten zu der Absicherung über die Gruppenversicherung Haftpflicht:
"Warum wurde diese Versicherung abgeschlossen? Wer kann die Versicherung nutzen?"
"Eine Gruppenversicherung bietet viele Vorteile. Ein Vorteil ist der günstigere Preis für eine umfassende Leistung. Wir haben uns auf die Absicherung der Yoga-Lehrer*innen bei ihrem Unterricht konzentriert. Daraus resultiert eine Absicherung der Haftpflicht für die Mitglieder, sofern diese zu dem Vertrag des Verbandes beitreten. Darüber hinaus gehende Risiken sind kein Bestandteil der Versicherung.
"Ich habe bereits eine bestehende Versicherung und bin mir nicht sicher, ob es Sinn macht zu wechseln."
"Grundsätzlich gibt es keine Veranlassung die bestehenden Verträge zu kündigen. Sollte sich nach intensiver Prüfung und Rücksprache mit uns tatsächlich herausstellen, dass das Angebot der Gruppenversicherung besser und lukrativer ist, kann der Wechsel erfolgen."
"Ich habe ein kleines Yoga-Studio in dem ich alleine unterrichte. Kann ich hierfür die Gruppenversicherung nutzen?"
"Diese Gruppenversicherung ist auf die Tätigkeit des Yoga-Unterrichts beschränkt. Wenn das Betreiben des Yoga-Studios weitere Risiken (Verkauf von Getränken, gemeinsames Backen, etc.) beinhaltet, so sind diese nicht von der Versicherung gedeckt." "Versichert ist ausschließlich die Unterrichtstätigkeit."
"Ich unterrichte Yoga bei der Volkshochschule. Brauche ich dafür eine Versicherung?"
"In der Regel versichern die öffentlichen Einrichtungen die Dozenten nicht gegen die Schäden aus Haftpflicht. Daher empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Versicherung."
"Ich habe eine private Haftpflichtversicherung. Schließt diese meine Tätigkeit als Yoga-Lehrer ein?"
"Nein, in der Regel sind die Schäden aus beruflicher Tätigkeit durch diese Versicherung nicht gedeckt. Bitte schaue dir deinen Versicherungsschein genau an und/oder sprich mit dem Versicherer."
"Ich würde gerne wechseln, kenne aber die Kündigungsfristen nicht."
"Die Kündigungsfrist einer Haftpflichtversicherung ist immer drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.“
Yoga-Fachverband
im Kneipp-Bund e.V.
Telefon: 0162 - 2504141
(Bitte in der Zeit vom 15. Juli bis 11. August 2024 keine Kontaktaufnahme per Telefon, bitte nutzt das Mail-Formular)
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